der Fachpraxis für Naturheilkunde im Schloss Goldacker
Behandlungskosten (entspricht §8 des Behandlungsvertrags)
Alle Rechnungen sind Selbstzahler-Rechnungen und werden nicht nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) erstellt. Mit einer Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen ist nicht zu rechnen. Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen sind die Kosten in voller Höhe zu zahlen. Nach §4 Nr.14 Umsatzsteuergesetz sind naturheilkundliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten zahlt der PATIENT für Dienstleistung, Praxiskosten (Betriebskosten) und Medikamente, sie richten sich nach Aufwand, Zeit und dem Verbrauch. Sie sind nicht abhängig vom Erfolg. Die normalen Kosten für Diagnostik, Beratung und Behandlungen (ohne Medikamente) betragen ca. 75 € für 30 Min. Spezielle Anwendungen mit teurer Medizintechnik auch das doppelte.
Bei mehrtägigen Behandlungen zahlt der PATIENT 75 % der Kosten vor dem Beginn der Behandlung.
Nach Ende erfolgt eine Abschlussrechnung (oder Gutschrift) mit detaillierter Auflistung der Leistungen und Verrechnung der Anzahlungen. Die Zahlung kann in bar, per EC-/Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen. Bei Stornierung können die Kosten für personenbezogene Medikamente nicht erstattet werden!